Zum Inhalt springen

Das sagt das Bundesarbeitsgericht

... zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht:

„Es ist nachvollziehbar, dass es nach ... [kirchlichem] Selbstverständnis Auftrag des kirchlichen Dienstes ist, das Evangelium in Wort und Tat zu verkünden, hierbei Dienstgeber und Dienstnehmer eine Dienstgemeinschaft bilden und darin versuchen, die nicht zu leugnenden Interessenkonfl ikte kooperativ und nicht konfrontativ zu lösen. Das Leitbild der Dienstgemeinschaft und seine Auswirkungen auf das Verfahren zur kollektiven Arbeitsrechtsordnung stehen auch nicht im Widerspruch zu sonstigen Prinzipien der Rechtsordnung.“

... zur Dienstgemeinschaft und zur Kirchenzugehörigkeit der Mitarbeitenden:

„Die Dienstgemeinschaft hängt ... nicht davon ab, ob oder in welchem Umfang nicht evangelische Christen oder Nichtchristen in einer kirchlichen Einrichtung beschäftigt sind. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die jeweiligen Arbeitsverhältnisse verkündungsnahe oder verkündungsferne Tätigkeiten betreffen. Auch insoweit entscheidet die Kirche darüber, was Teil ihres Bekenntnisses ist, ob eine solche Differenzierung ihrem Bekenntnis entspricht und sich auf die Dienstgemeinschaft auswirkt.“

... zu diakonischen Einrichtungen im Wettbewerb:

„Ohne Bedeutung [für das Selbstbestimmungsrecht] ist es deshalb, ob sich der Betrieb einer diakonischen Einrichtung substanziell von dem nichtkirchlicher Träger unterscheidet. Die Religionsgesellschaft hat grundsätzlich die Kompetenz zur Qualifi zierung einer Angelegenheit als eigene. Sie entscheidet darüber, wie sie ihr Glaubensbekenntnis lebt. Da sie ihr Wirken in diakonischen Einrichtungen als tätige Nächstenliebe und sozialen Dienst am Menschen begreift, ist dies zugleich Ausdruck ihres Glaubensbekenntnisses. Dies gilt auch dann, wenn die Religionsgesellschaft beim Betrieb diakonischer Einrichtungen im Wettbewerb mit nichtkirchlichen Trägern steht.“

Die Entscheidungen sind im Volltext auf der Website des Bundesarbeitsgerichts verfügbar:

Geraldine Gall

Leitung Stabstelle Arbeitsrecht und Mitgliedermanagement
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54
22767 Hamburg
OSZAR »